Besucherregeln für „Queen’s Theater LIVE 2026“

im Veranstaltungsraum des Königin-Charlotte-Gymnasiums

Diese Besucherregeln gelten für alle Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung „Queen’s Theater LIVE 2026“ im Veranstaltungsraum des Königin-Charlotte-Gymnasiums. Mit Betreten des Veranstaltungsbereichs erkennen alle anwesenden Personen diese Regeln an. Ziel der Regeln ist es, einen sicheren, respektvollen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten sowie das Schulgebäude und dessen Einrichtungen zu schützen.

§1 Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für die gesamte Dauer der Veranstaltung „Queen’s Theater LIVE 2026“. Sie betrifft alle Besucherinnen und Besucher, Mitwirkenden, Helferinnen und Helfer sowie sonstige anwesende Personen. Die Regeln gelten für den Veranstaltungsraum selbst sowie für alle ausdrücklich für die Veranstaltung freigegebenen Bereiche des Schulgebäudes.

§2 Zutritt zur Veranstaltung
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur Personen gestattet, die eine gültige Eintrittsberechtigung besitzen oder vom Veranstalter zugelassen wurden. Eintrittskarten oder Einlassberechtigungen sind auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder die Regeln nicht eingehalten werden.

§3 Nutzung des Gebäudes
Das Königin-Charlotte-Gymnasium ist eine Schule. Während der Veranstaltung ist daher ausschließlich der ausdrücklich freigegebene Veranstaltungsbereich zugänglich. Alle anderen Teile des Schulgebäudes – insbesondere Unterrichtsräume, Verwaltungsbereiche, Lehrerzimmer sowie sonstige Flure – dürfen nicht betreten werden. Entsprechende Bereiche sind gesperrt oder gekennzeichnet und gelten für Besucher als tabu.

§4 Anweisungen des Personals
Den Anweisungen von Veranstaltern, Aufsichtspersonen, Helferinnen und Helfern sowie gegebenenfalls Sicherheitskräften ist jederzeit Folge zu leisten. Diese Personen sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Besucherregeln sicherzustellen und einen geordneten Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Ihre Entscheidungen sind verbindlich.

§5 Taschenregelung
Aus Sicherheits- und Platzgründen dürfen Besucher nur Taschen bis maximal DIN-A4-Größe mit in den Veranstaltungsbereich bringen. Größere Taschen, Rucksäcke, Koffer oder vergleichbare Gepäckstücke sind nicht erlaubt. Der Veranstalter kann Personen mit nicht erlaubten Taschen den Zutritt verweigern oder verlangen, diese außerhalb des Veranstaltungsbereichs zu lassen.

§6 Sicherheitskontrollen
Der Veranstalter behält sich vor, im Interesse der Sicherheit Taschen und mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren. Besucher erklären sich mit Betreten des Veranstaltungsbereichs mit möglichen Kontrollen einverstanden. Die Kontrollen dienen ausschließlich der Sicherheit aller Anwesenden.

§7 Nutzung der Toiletten
Es dürfen ausschließlich die für die Veranstaltung ausgeschilderten Toiletten genutzt werden. Andere Sanitärbereiche im Schulgebäude sind nicht zugänglich. Besucher werden gebeten, die Toiletten sauber zu hinterlassen und Rücksicht auf andere zu nehmen.

§8 Verhalten im Veranstaltungsraum
Alle Besucherinnen und Besucher haben sich respektvoll, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten. Beleidigungen, aggressives Verhalten, Belästigungen oder mutwillige Störungen der Veranstaltung sind untersagt. Ziel ist eine angenehme Atmosphäre für alle Teilnehmenden.

§9 Schutz des Schulgebäudes und der Einrichtung
Das Schulgebäude, die technische Ausstattung sowie die Einrichtung des Veranstaltungsraumes sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen, Verschmutzungen oder mutwillige Eingriffe in Technik oder Einrichtung sind zu unterlassen. Das Besteigen von Bühnenaufbauten, Technik- oder anderen abgesperrten Bereichen ist nicht erlaubt.

§10 Alkohol, Rauchen und Drogen
Da die Veranstaltung auf einem Schulgelände stattfindet, ist der Konsum oder Besitz von illegalen Drogen strikt verboten. Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten ist auf dem gesamten Gelände, Innen- sowie Außenbereich nicht gestattet. Regelungen zum Konsum von alkoholischen Getränken erfolgen ausschließlich durch den Veranstalter.

§11 Gefährliche Gegenstände
Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerk oder Böller), Messern, Laserpointer, Feuerzeuge oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Gegenstände, die die Sicherheit von Personen gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung stören könnten, dürfen nicht in den Veranstaltungsbereich gebracht werden.

§12 Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Diese dürfen weder blockiert noch als Aufenthaltsbereich genutzt werden. Im Falle eines Notfalls sind den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.

§13 Lärm und Rücksichtnahme außerhalb des Raumes
Beim Betreten oder Verlassen der Veranstaltung ist auf andere Personen sowie auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Unnötiger Lärm in Fluren, Eingangsbereichen oder außerhalb des Gebäudes ist zu vermeiden.

§14 Sauberkeit und Müllentsorgung
Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, zur Sauberkeit der Veranstaltungsräume beizutragen. Müll ist ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Das Zurücklassen von Abfällen oder mutwilliges Verschmutzen des Gebäudes ist zu unterlassen.

§15 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind nur gestattet, soweit sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören und keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Veranstalter kann Einschränkungen für bestimmte Programmpunkte festlegen.

§16 Haftung bei Schäden
Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an technischen Anlagen verursachen, können für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden. Beschädigungen sind umgehend dem Aufsichtspersonal zu melden.

§17 Ausschluss von der Veranstaltung
Personen, die gegen diese Regeln verstoßen oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, können vom Veranstalter oder vom Aufsichtspersonal aus dem Veranstaltungsbereich verwiesen werden. Ein Anspruch auf Wiedereinlass oder Rückerstattung des Spendenbetrags besteht in diesem Fall nicht.

§18 Verlassen des Schulgeländes
Das Schulgelände des Königin-Charlotte-Gymnasiums ist spätestens um 23:30 Uhr vollständig zu verlassen. Dies gilt für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle zur Veranstaltung gehörenden Personen. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle Aufenthaltsbereiche außerhalb des Veranstaltungsraumes geräumt sein.
Ebenso ist der Parkplatz des Schulgeländes bis spätestens 23:30 Uhr zu verlassen, sodass sich nach diesem Zeitpunkt keine Besucherfahrzeuge mehr auf dem Gelände befinden. Den entsprechenden Aufforderungen des Veranstalters oder des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

§19 Anerkennung der Besucherregeln
Mit Betreten des Veranstaltungsbereichs erklären sich alle Besucherinnen und Besucher mit diesen Regeln einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

 

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